Auch wir können Ihnen unsere Dienstleistungen nicht kostenlos anbieten – faire Preise aber sind für uns selbstverständlich. Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, lassen Sie sich am Besten von uns eine Kostenübersicht für Ihr Projekt anfertigen.
Unter Beachtung der jeweils zu berücksichtigen Rechtsvorschriften werden wir Ihnen die realistischen aber auch die realisierbaren Preise bzw. Kosten ermitteln. Bei zunehmender Komplexität des Projektes wird auch die Gestaltung der Prozessabläufe und den damit zusammenhängenden Kosten interessanter. Sprechen Sie uns an, damit wir – selbst bei bereits laufendem Projekt – die für Sie beste Lösung finden.
Entsprechend dem rechtlichen Status unserer Leistungen wird die Preis-, Kosten- bzw. Honorarermittlung gemäß den jeweiligen Rechtsnormen vorgenommen, soweit keine freie Preisvereinbarung möglich ist. So sind z.B. Vermessungstätigkeiten, die dem Berliner Landesrecht unterliegen, gemäß der jeweils gültigen Fassung der Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVIVergO) zu vergüten. Für andere Vermessungsleistungen kommt z.B. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Frage. Für bestimmte Leistungen ist eine Honorierung nach freier Preisvereinbarung möglich.
Falls Ihnen doch noch etwas unklar sein sollte, Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
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